Notare: Ein Notar nimmt Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften vor. Notare sind auch zuständig, wenn es um die Hinterlegung von Geld oder Wertgegenständen geht. Die meisten Menschen haben mit Notaren zu tun, wenn es um Kaufverträge von Immobilien, Testamente, Eheverträge, Vollmachten und Schenkungen geht.
Unsere Ratgeberseite zum Thema Notare und die Bewertungen anderer Nutzer können Dir Orientierung geben bei der Suche nach dem besten Notar für Deine Angelegenheit.
Wann brauchst Du einen Notar? Grundsätzlich ist die Leistung eines Notars immer dann gefragt, wenn es um Verträge geht. Du kannst zwar für den Inhalt eines Vertrages auch einen Rechtsanwalt beauftragen. Entscheidend für die Wirksamkeit ist aber die Beurkundung, die ein Notar vornimmt.
Notare arbeiten unabhängig, also nicht im Sinne des Vorteils für einen Mandanten. Rechtsanwälte sind dagegen parteiisch und vertreten nur die Interessen der eigenen Mandanten.
Zu den Amtspflichten eines Notars gehören auch Aufklärung und Belehrung.
Der Weg ins Notariat ist sinnvoll, wenn Du eine Beratung zu Vertragsangelegenheiten brauchst, einen Ehevertrag schließen möchtest, eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht treffen willst, Urkunden zu diesen Vorgängen hinterlegen lassen möchtest, eine Schenkung machen willst oder wenn Du eine Immobilie kaufen oder verkaufen willst.
Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung gehören zu den wichtigsten Dingen im Leben. Das Lebensalter spielt dabei keine Rolle. Es ist ein Irrtum, dass nur ältere Menschen eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung haben sollten. Denn eine schwere Krankheit oder ein Unfall kann jede Person in jedem Alter treffen. Dann ist es gut, wenn Du rechtzeitig vorgesorgt hast.
Wie hoch sind die Notarkosten? Notare legen die Notarkosten nicht selbst fest, sondern richten sich nach den amtlichen Notargebühren. Die Bundesnotarordnung regelt, welche Notarkosten anfallen. Dabei geht es nicht nach dem Aufwand, den der Notar mit der Bearbeitung hat. Vielmehr ist der Wert entscheidend, um den es bei der betreffenden Tätigkeit des Notars geht.