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„Der Bundesrechnungshof wirft der Bundesagentur für Arbeit (BA)„Fehlsteuerungen“ bei der Vermittlung von
Arbeitslosen und „Manipulationen“ bei der Statistik vor.
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„Wie kann man kündigen, ohne gesperrt zu werden?
Aber wie lässt sich nun eine Sperre des Arbeitslosengeldes
trotz eigener Kündigung verhindern? Um das Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung dennoch zu erhalten, empfiehlt sich schon vorab ein Gespräch bei der Agentur für Arbeit wahrzunehmen.
In einigen Fällen kann dann auch bei Selbstkündigung Arbeitslosengeld ohne Sperre ausbezahlt werden. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen, der unter Umständen eine Selbstkündigung rechtfertigen kann, z.B.:
schlechte Arbeitsbedingungen, wie etwa mangelnde Sicherheit am Arbeitsplatz oder Nichteinhalten von Unfallvorschriften
Übertragung von sinnlosen oder nicht zu bewältigenden Aufgaben (Bossing) oder Mobbing durch Kollegen (m/w/d)
Umzug, um einen Haushalt mit dem Partner (m/w/d) zu gründen
Fristlose Kündigung auf einer rechtlichen Basis, da z.B. kein Lohn mehr fortgezahlt wird
bereits eine ernstzunehmende Aussicht auf einen neuen Arbeitsvertrag vorliegt und die Zeit zwischen den beiden Tätigkeiten überbrückt werden muss
gesundheitliche Umstände, die die Fortführung Ihrer Tätigkeit unmöglich machen.
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„Wichtige Gründe für Kündigung: Sperrzeit umgehen
Die Kündigung eines Arbeitsvertrags kann auch aus Arbeitnehmersicht
wohlbegründet und damit nahezu unumgänglich sein, sodass auch das Arbeitsamt von einer Sperre des Arbeitslosengeldes absehen kann. Dazu zählen unter anderem Gründe für eine fristlose Kündigung des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin, wie:
Missachtung des Arbeitsschutzes
Mobbing
Sexuelle Belästigung
Aufforderung zu Straftaten
Ausbleiben von Gehaltszahlungen
Außerdem können gesundheitliche Faktoren sowie die nachweisliche Überforderung im Job gute Gründe für eine absolut notwendige Kündigung sein, weshalb Sachbearbeiter:innen auch hier ggf. von einer Sperrzeit absehen können. Ebenso ist die Pflege eines Angehörigen ein triftiger Grund, um trotz Kündigung keine Sperrfrist zu erhalten.
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„Mitarbeiter äußerten sich dahingehend, dass die Entscheidung, Geld zu geben, ihnen überlassen ist, und
natürlich gab es überhaupt keine Hilfe, um Hindernisse zu überwinden. Ich bin seit 7 Jahren tätig und zahle regelmäßig Arbeitslosengeld. Im Gegensatz zu dem, was dort geäußert wurde, ist MEIN GELD das Ergebnis meiner erbrachten Leistung. Ich habe keinerlei Unterstützung erhalten und wurde respektlos behandelt.
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„Jeder zehnte Antrag auf Arbeitslosengeld wird von den Arbeitsämtern zu Unrecht abgelehnt! Ein Bericht
der internen Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) rügt zudem „hohe Fehlerquoten“ bei der Berechnung der Stütze.
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