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„Ich hatte mich bei der Rechtsanwaltskammer Berlin beschwert , da der von mir beauftragte und mandatierte
Anwalt seine mit aus dem Mandat resultierenden Pflichten in erheblichem Maße verletzt und mir somit folgende , erheblichen Schäden zugefügt hat :. ich hatte den Anwalt mit der Wahrnehmung meiner rechtlichen Interessen in einer Mietrechtsache beauftragt . Vorher wurde von mir beim Amtsgericht Spandau ein Antrag auf Ausfertigung eines Beratungshilfescheines gestellt , selbstverständlich mit den entsprechenden Unterlagen. Dem Antrag wurde vom AG Spandau entsprochen , da die Voraussetzungen vorlagen . Der Anwalt wurde mir von einem Kollegen empfohlen der mit ihm in gleicher Bürogemeinschaft tätig ist und delikater Weise meine Hausverwaltung und Deren Praktiken gut kennt , da andere Mandanten von ihm gegen meine Hausverwaltung vertreten wurden . die Kanzlei wurde von mir telefonisch kontaktiert und ein Besprechungstermin vereinbart . In diesem Termin wurde der vom Amtsgericht Spandau ausgestellte Beratungshilfeschein vorgelegt sowie die Vertretungsvollmacht von mir unterzeichnet. Der Anwalt sagte zu mir Zitat .. " wir kümmern uns darum " Zitat Ende . Die Fakten sahen leider anders aus , bis darauf das mir per Mail der Prozentsatz der zu mindernden Komplettmiete , sowie die entsprechenden Beträge mitgeteilt wurden , seither ist die Miete um 30 % gemindert , was natürlich mit Nichten ausreichend ist , da ich seit nurmehr fast 10 Monaten in keiner Wohnung sondern auf einer Großbaustelle wohne , mein Bruder würde einen etwas drastischere Bezeichnung dafür verwenden " Bruchbude " . Der Anwalt hat in Folgender Weise seine aus dem Mandat resultierenden Pflichten in erheblichem Maße verletzt .. Da ich seit einiger Zeit staatliche Transferleistungen erhalte , wäre es meine Pflicht gewesen die Mietminderung dem Amt mitzuteilen - so etwas sind Rechtsfolgen , über die mein Anwalt mich hätte belehren müssen , was er nicht getan hat ( Rechtsfolgenbelehrung ) . Somit erhielt ich ein Schreiben des Amtes , wo ich beschuldigt wurde die Miete gemindert zu haben und Dies dem Amt nicht gemeldet habe . Es wurde mir ein Schreiben übersandt worin beabsichtigt sei das meine Bezüge Bezüge erheblich gemindert würden und mir eine Frist gesetzt wird mich dazu zu äußern , was natürlich geschah .Von dieser Meldepflicht war mir NIchts bekannt . Das allein ist ein Schaden zu meinem Nachteil von 2343 , 34 € den der Anwalt zu vertreten hat , da mich über die Rechtsfolgen entgegen seinen Verpflichtungen nicht aufgeklärt hat . Ferner hatte er mich telefonisch kontaktiert auf meine Bitte hin nunmehr Instandhaltungsklage beim dafür zuständigen Gericht einzureichen , er bräuchte einen weiteren Beratungshilfeschein um Klage einzureichen . Sofort wurde von mir die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes Spandau kontaktiert wo mir mitgeteilt wurde das ein weiterer Schein nicht benötigt wird da der Anwalt mit dem ihm Vorliegenden die Klage einreichen kann und sein Honorar unter dem auf dem Schein befindlichen Aktenzeichen dierekt mit dem Gericht abrechnen kann . Dies wurde dem Anwalt sofort per Mail mitgeteilt , angeblich ist Dies nicht geschehen . Die Anwaltskammer hat gebeten die Mail zu übersenden was gestern per Mail geschehen ist . Natürlich wird der Anwalt für den erheblichen Schaden haftbar gemacht sowie für die Schäden die noch folgen .
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„Unter dieser Nr. ist nicht die Rechtsanwaltskammer zu erreichen, es meldet sich ein anderer Teilnehmer.
Die Betreiber dieser Auskunftsseite sinn offenbar nicht in der Lage, die korrekte Information zur Verfügung zu stellen.
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„Niemals hat sie eine Schadensersatzklage bewirkt, obwohl Rechtsbrüche, Fristverletzungen, Gebührenschinderei,
Niederlegen der Mandate zur Unzeit in Kettenreaktion vorlagen. Am besten ist, man gibt jedem Anwalt genaue schriftliche Anweisungen, dafür muss man aber selbst Jura studieren, also ist dieser Art Umgang mit dem Gesetz zumindest so wie es heutzutage üblich ist tragisch.
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Das sagt das Web über "Rechtsanwaltskammer Berlin"