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„Schlimmste Erfahrung als Angestellte dort!!!
Der Direktor ist so unsympathisch, man wird dort wie eine
Praktikantin behandelt
Meine Empfehlung ist dort nicht anzufangen.
Lieber ein anderes Gericht nehmen!!
...”weniger
via Das Örtliche
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„Dieses Amtsgericht gewährleistet, wie laut „vaeternotruf.de“ auch andere Gerichte, einen ungestörten
Mutter-Sohn-Inzest. Hierzu begeht es Rechtsbeugung gemäß §339 und Begünstigung einer Straftat nach §257 in Verbindung mit §173 StGB, Beischlaf unter Verwandten.
Weil der Ehegatte dabei stört, beschließt dieses Gericht alles, um ihn vom Paar fernzuhalten: Obwohl die „häusliche Gewalt“ als Intrige vom Inzest-Paar unter Beihilfe der Dieburger Polizei initiiert worden war, wird er als Gewalttäter gebrandmarkt. Seine Hinweise auf den Inzest will dieses Gericht dadurch unterbinden, indem es den Kindsvater unter Betreuung stellt, also mundtot macht (30XVII426/19). Denn Betreuer versuchen, die zu betreuende Person psychisch zu vernichten, indem ihr Selbstbewusstsein zerstört wird. Mit der Inzest-Begünstigung verletzt es auch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EGMR58718/15): Denn Väter werden gegen ihren Willen und gegen Grundrechte und -bedürfnisse ihrer Kinder aus deren Leben gedrängt.
Mit den Worten: „Des Weiteren ist bei der Zuweisungsentscheidung das Wohl des im Haushalt lebenden Kindes (..) besonders zu berücksichtigen. Bedingt durch seine autistische Erkrankung erhält der gemeinsame Sohn der Beteiligten trotz Volljährigkeit noch in gewissem Umfang elterliche Unterstützung durch die Antragstellerin. Diese kümmert sich mindestens seit der Trennung vor über acht Jahren alleine um den Sohn und seine Belange“, wird dieser Inzest noch verherrlicht (54F467/11S Wesp).
...”weniger
via Das Örtliche
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„Dieses Amtsgericht begünstigt den von Väternotruf beklagten Inzest. Obwohl das Bundesfamilienministerium
2004 eine Studie über häusliche Gewalt gegen Männer vorlegte und empfahl, dies ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, hängt dieses Gericht an der These: In der Regel schlagen Männer Frauen! Zudem stören sie den Mutter-Sohn-Inzest. Als Tatbeweis genügt ein Attest, wonach das „Opfer“ trotz lebensbedrohlicher Kopfverletzung und Gehirneinblutungen mittels Pkw. zu Kliniken fuhr und unhospitalisiert am Folgetag vorm Gericht einen Meineid zwecks Wegweisung ihres Gewaltopfers schwor und in dessen Eigentum gelangte. Inzestverherrlichend bestimmt dies Gericht das Haus zur alleinigen Nutzung des Mutter(60 J)-Sohn(28 J)-Inzestpaares.
Das das Gefälligkeitsattestes entlarvende Gutachten ist weg! Da es eingefordert wurde, wurde das Opfer zu Boden geworfen, gefesselt und in die geschlossene Psychiatrie eingesperrt. So ist seine Aussage wertlos.
Trotz Anwaltszwang nach §114,1 FamFg wurde dem Opfer ohne Anwalt eine Vereinbarung aufgezwungen, um ihn für immer von Haus und Eigentum zu trennen. Im Rechtsstaat ist dies unmöglich.
Es begeht Rechtsbeugung (§339) und Begünstigung einer Straftat (§257) in Verbindung mit (§173 StGB).
Was ist vom Gericht eines Staates zu halten, der Artikel 8, „Achtung des Privat- und Familienlebens“ der Menschenrechtskonvention, verletzt (EGMR58718/15): Elternteile werden gegen ihren Willen und gegen Grundrechte und Bedürfnisse ihrer Kinder aus deren Leben gedrängt
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