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Bestatter in Stade

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Beerdigungen Brunckhorst

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Tischlerei Meyer GmbH

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Beerdigungen Fricke & Höft Bestattungshaus

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Beerdigungen R. Meyburg

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Häufige Fragen

Muss ein Verstorbener in Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und Umgebung auf dem Friedhof beerdigt werden?

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es genaue Regelungen für Bestattungen, die darauf abzielen, eine wohlgeordnete Kultur der Seelenruhe zu garantieren. Die anwendbaren Gesetze bezüglich Betattungen und Friedhofswesen liegen in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Im Rahmen des sogenannten Friedhofszwangs besteht die Verpflichtung, dass Verstorbene in der Regel an einem eigens dafür vorgesehenen Ort, in der Hauptsache auf Friedhöfen, ihre letzte Ruhe finden sollen. Ausnahmen der Bestattung bestehen hierzulande für die Bestattung in der See und mittlerweile auch in Bremen und vereinzelt weiteren Bundesländern, wo eine Verstreuung der Asche außerhalb eines Friedhofsgeländes erlaubt ist. Die Aufbewahrung der Urne zu Hause, wie in anderen Ländern üblich, ist nicht erlaubt. Insgesamt 21 Friedhöfe findet man im näheren Umkreis und in Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf selbst, zum Beispiel nämlich der Friedhof in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf oder der Waldfriedhof Dahlem in Berlin Steglitz-Zehlendorf. Eine Beisetzung auf dem Friedhof bietet die Möglichkeit zur persönlichen Erinnerung an den Verstorbenen. Grabsteine können individuell gestaltet und das Grab mit Grabschmuck, wie Blumengestecken und persönlichen Gegeständen versehen werden.

Kann man in Berlin verschiedene Arten der Bestattung wählen?

Bei der Verabschiedung einer geliebten Person haben Angehörige in Deutschland die Möglichkeit, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen. Individuelle Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Möglichkeiten spielen oft eine wichtige Rolle bei dieser Entscheidung. Die gebräuchlichen Bestattungsoptionen schließen die Erdbestattung, Feuerbestattung sowie die Beisetzung in der Natur mit ein. In Deutschland sind sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen gesetzlich erlaubt. Die genauen Regelungen und Anforderungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls legal, unterliegen aber spezifischen Richtlinien, um die Natur und Umwelt zu schützen. Verboten sind in Deutschland beispielsweise Flussbestattung, Felsbestattung sowie die Bestattung im eigenen Garten. Bevor Sie mit der Bestattungsvorbereitung in Berlin beginnen, sollte man sich daher über die rechtlichen Vorgaben in der Region informieren oder professionelle Hilfe von einem Bestattungsinstitut in Anspruch nehmen.

Kann der Bestatter den Totenschein ausstellen?

Der Bestatter kann bei verschiedenen Formalitäten die Angehörigen unterstützen. Der Totenschein kann aber ausschließlich von einem Arzt ausgestellt werden. Üblicherweise ist das der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Dagegen dürfen die Bestatter keinen Totenschein ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer Formalitäten helfen.

Anschließend muss die Sterbeurkunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Dazu müssen neben dem Totenschein auch ein Personalausweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde mitgebracht werden.

Bei diesen und anderen Formalitäten kann der Bestatter helfen, wenn er damit beantragt wird. Sehr wichtig ist die sofortige Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Das sollte am besten gleich am Todestag erfolgen, da sonst der Anspruch erlöschen kann. Auch die Sozialversicherungsträger müssen informiert werden, beispielsweise die Pflege- oder Rentenversicherung, wenn der oder die Tote Leistungen erhalten hat.

Für die Beantragung des Erbscheins steht in der Regel mehr Zeit zur Verfügung. Dieser wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.

Sind die Bestattungskosten je Bundesland unterschiedlich?

Die Kosten für Bestattungen in Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf variieren je nach den individuellen Umständen und Vorstellungen erheblich. Häufig übersteigen die Preise für eine Bestattung jedoch 10.000 Euro. Es gibt jedoch günstigere Alternativen, bei Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und bei Urnenbestattungen ab 2.500 Euro. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Es empfiehlt sich, die eigenen Wünsche direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.

Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.

Es wird oft übersehen, wie hoch die Kosten für einen Sarg sein können, die nicht selten mehrere Tausend Euro betragen. Die Preise variieren erheblich, abhängig von den individuellen Ansprüchen. Gerade bei Feuerbestattungen bevorzugen viele Menschen preisgünstigere Modelle, während die Kosten für die Verbrennung selbst in der Regel nur einige hundert Euro betragen. Die Ausstattung des Sargs wird in der Regel vom Bestatter übernommen. Das Bestattungsinstitut organisiert oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Für detaillierte Kostenangaben empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf nachzufragen.

Die Kosten für ein Grab variieren je nach dem gewählten Friedhof. An kaum einem anderen Punkt sind die Unterschiede in den Kosten so groß bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preisgünstiger sind ialsGräbern für klassische Erdbestattungen.

Werden für die Feierlichkeiten ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Deutlich günstiger ist eine kirchliche Bestattung, zumindest für Kirchenmitglieder. Dann fallen nur eine geringe Stolgebühr sowie ein Entgelt für den Organisten an. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Auch die Bewertungskosten halten sich im Rahmen, da beim sogenannten Trauerkaffee üblicherweise nur Kaffee und einfache Blechkuchen angeboten werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.

Auf was muss man beim Bestatter achten?

Einen Bestatter auszusuchen liegt normalerweise in der Verantwortung der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter taktvoll und sachkundig handelt. Es spielt eine wichtige Rolle, dass er die individuellen Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beerdigung entsprechend ausrichtet. Zudem spielt die Reputation des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.

Checkliste für Bestattung in Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf: Was macht man als erstes bei einem Todesfall?

Sowohl auf emotionaler als auch organisatorischer Ebene ist eine Bestattung eine große Herausforderung. Hier ist eine grundlegende Checkliste, um eine Beerdigung vorzubereiten.


Planung der Bestattung: * Todesbescheinigung sicherstellen * Bestattungsdokumente sammeln * Bestattungsart festlegen * Bestattungsort wählen * Organisation der Trauerfeier


Organisation der Bestattung: * Bestattungsunternehmen kontaktieren * Traueranzeigen schreiben * Blumenschmuck organisieren * Trauerredner/Pfarrer auswählen * Musik und Programme bestimmen


Finanzielle und rechtliche Angelegenheiten: * Bestattungskosten sicherstellen * Erbangelegenheiten regeln


Sonstiges: * Bestattungskleidung bestimmen * Transport planen * Grabstelle auswählen und vorbereiten


Nach der Bestattung: * Danksagungen versenden


Diese Liste bietet eine generelle Leitlinie Je nach den individuellen Wünschen der Angehörigen können zusätzliche Schritte notwendig sein. Eine rechtzeitige Organisation ist ratsam, um zusätzlichen Stress in dieser ohnehin schwierigen Zeit zu vermeiden.

Welche Vorgaben gibt es in Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf für eine Baumbestattung?

Als ganz moderne und alternative Form zur bekannten Sarg- und auch zur Seebestattung gilt die Beisetzung im sogenannten Friedwald. Hier findet die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen unter Bäumen inmitten eines Waldes ihre letzte Ruhe. Eine dezente Namenstafel am Baum dient zur Kennzeichnung der Grabstätte. Freie Ruhestätten sind durch farbige Bänder erkennbar, die um die Bäume gewunden sind. Mithilfe der Baumnummer können Angehörige den spezifischen Baum im Friedwald leicht auffinden. Diese naturnahe Bestattungsvariante verbindet die Verbundenheit mit der Natur und den Respekt vor dem Verstorbenen auf besondere Weise. Für eine Friedwald-Bestattung unweit von Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf kann sich zum Beispiel der Friedwald Nuthetal-Parforceheide bei Nudow (Potsdam-Mittelmark) oder der Friedwald bei Mühlenbecker Land (Oberhavel) anbieten.

Kann man eine Beerdigung im Voraus planen?

Die Vorsorge für die Beerdigung eröffnet Ihnen die Möglichkeit, im Voraus alle Aspekte Ihrer Beerdigung zu planen. Sie können dabei wichtige Details wie die Art der Beisetzung, die Zeremonie und finanzielle Angelegenheiten festlegen. Diese Vorsorge kann nicht nur Angehörige entlasten, sondern auch unvorhergesehene finanzielle Herausforderungen minimieren. Ihre schriftlich niedergelegten Wünsche werden klar umgesetzt, und die professionelle Betreuung sorgt für eine reibungslose Umsetzung. Üblicherweise benötigt die Planung einer Bestattung 1-2 Wochen, jedoch kann die bereits getroffene Vorsorge diese Phase verkürzen und den Hinterbliebenen Raum für ihre Trauer geben. Falls Sie dafür verantwortlich sind, die Bestattung eines Verstorbenen zu arrangieren, prüfen Sie bitte, ob es Wünsche oder eine bereits erstellte Bestattungsvorsorge seitens des Verstorbenen gibt.

Was brauche ich alles beim Bestatter in Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf?

Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.

Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.

Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.

In welchen Angelegenheiten hilft ein Bestatter?

Ein Bestatter übernimmt sämtliche organisatorischen und praktischen Angelegenheiten, die mit einer Beerdigung verbunden sind. Die Tätigkeiten eines Bestatters erstrecken sich über unterschiedliche Bereiche: Er kümmert sich um die Abholung des Verstorbenen, bereitet den Körper für die Beerdigung vor, organisiert und koordiniert die Trauerfeier und das Begräbnis, erledigt Formalitäten wie Dokumentenbeantragung und stellt Särge, Urnen und Blumenschmuck zur Verfügung. Üblicherweise trägt ein Bestattungsunternehmen sämtliche dieser Verpflichtungen und stellt auch ergänzende Dienste wie Trauerbegleitung und Beratung für die Angehörigen bereit. In diesem Zusammenhang übernimmt ein Bestatter die Organisation aller erforderlichen Schritte, um den Verstorbenen angemessen zu bestatten und den Angehörigen eine schnelle und unkomplizierte Lösung zur Verfügung zu stellen.

Was besagt das Bestattungsgesetz?

Für das Bestattungsrecht sind die Bundesländer zuständig. Die grundsätzlichen Regelungen sind damit in Berlin in allen Bezirken gleich. Beispielsweise wird im Gesetz eine Bestattungspflicht festgelegt. Sie bestimmt, dass Tote nicht im heimischen Garten beerdigt werden dürfen, sondern auf einem Friedhof ihre letzte Ruhe finden müssen. Diese Regelung gilt auch für Urnen. Sie dürfen also in Berlin ebenfalls nicht im eigenen Garten bestattet werden. Auch das Verstreuen der Asche ist in Stade nicht möglich.

Das Bestattungsrecht in Berlin legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Festgelegt ist auch, wie lange es bis zur Beerdigung dauern darf. Um zu verhindern, dass Menschen versehentlich lebendig beerdigt werden und um ausreichend Zeit für die Untersuchung der Todesursache zu lassen, dürfen Tote frühestens nach 48 Stunden beerdigt werden. Das Berliner Bestttungsgesetz legt allerdings keine Höchstgrenze fest, bis wann der Leichnam beerdigt sein muss. In den anderen Ländern sind vier bis zehn Tage üblich. Weitere Teile des Bestattungsgesetzes in Berlin basieren auf dem 1934 erlassenen Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens.

Welche Blumen nehme ich zur Trauerzeremonie mit?

Bei Trauerfeiern werden Blumen oft als Geste des Mitgefühls mitgebracht. Weiße Blumen wie Lilien, Rosen und Chrysanthemen, werden oft bevorzugt, da sie für Reinheit, Liebe und Erherbietung stehen. Angehörige wählen zur Beerdigung oft Kränze, Gestecke oder Sträuße, deren Farben gedämpft und neutral sind, um Respekt und Trauer angemessen zum Ausdruck zu bringen.

Warum eine Erdbestattung?

Bei einer Erdbestattung wird die Leiche mit dem Sarg unverbrannt in das Grab hinabgelassen. Anschließend werfen die Trauergäste symbolisch Erde auf den Sarg, ehe die Grube vom Bestattungsunternehmen wieder geschlossen wird. Voraus geht dem meist eine kurze Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst.

Für gläubige Muslime und orthodoxe Juden ist die Erdbestattung Pflicht, dagegen erlaubt die katholische Kirche seit 1963 auch Feuerbestattungen, die evangelische bereits seit über 100 Jahren. Neben religiösen Gründen spricht für die Erdbestattung die Nachhaltigkeit. Der Körper wird durch die Verwesung wieder Erde. Allerdings benötigt eine Erdbestattung mehr Fläche, was auch die Kosten erhöht. Zudem wird die Leiche vor der Beerdigung meist gepflegt, was ebenfalls Geld kostet. Unterm Strich ist eine Feuerbestattung meist deutlich günstiger. Ein weiterer Nachteil der Erdbestattung ist, dass sie nur auf einem Friedhof stattfinden kann. Für die Beerdigung von Urnengräbern kommen auch Friedwälder infrage.

Der Anteil der Erdbestattungen ist in den vergangenen Jahrzehnten stetig gesunken. Erst 1878 wurde in Gotha das erste Krematorium Deutschlands eröffnet. In den 1960er Jahren waren dennoch weiterhin mehr als 90 Prozent aller Bestattungen Erdbestattungen, aktuell liegt der Anteil nur noch bei rund einem Viertel.

Was kann man außer Blumen zur Trauerfeier schenken?

Es kann besser sein, keine Blumen mitzubringen, wenn die Familie des Verstorbenen dies ausdrücklich wünscht oder wenn die religiösen oder kulturellen Traditionen keine Blumen bei Beerdigungen vorsehen. Stattdessen könnten Sie Kondolenzkarten, eine Spende für wohltätige Zwecke, eine Gedenktafel, ein Buch, ein Fotoalbum oder eine Erinnerungsgabe mitbringen. Indem Sie dies tun, zeigen Sie Ihr Mitgefühl und achten gleichzeitig die individuellen Wünsche und Bräuche.

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