via golocal
Die hier abgebildeten Bewertungen wurden von den Locations über golocal eingeholt.
„Die Notrufzentrale ist eine der modernsten in Europa und ist ständig mit 10 im Rettungsdienst ausgebildeten
Beamten besetzt.
Bei einem ankommenden Notruf hat der Beamte ein Raster auf dem Bildschirm und kann es Punkt für Punkt abfragen. Dazu gibt er noch Ratschläge/Anweisungen, wie mit einer verletzten Person bis zum Eintreffen der Rettungskräfte umgegangen werden muss.
80 % der Anrufe sind Notrufe für Hilfeleistungen, wie verletzte oder nichtansprechbare Personen. Nur 20 % sind Anrufe, die ein Feuer melden.
Doch es gibt auch Mitarbeiter des Rettungsdienstes der Hamburger Feuerwehr die unprofessionell arbeiten. Wenn sie ausrücken, sind es immer „Alarmfahrten“. Dazu benutzen sie Sonder- und Wegerechte.
Nur wie auf dem Foto zu sehen ist das Parken auf dem Geh-/Radweg nicht gestattet, wenn sie nur ihr Eis essen wollen. Zehn Meter weiter und da gibt es viele freie Parkplätze.
Ich habe dienstlich und ausserdienstlich oft gesehen, dass sie dabei ihrer Gurtpflicht nicht nachkommen. Auch hier habe ich sie oft auf ihre Fehler normal hingewiesen und als mir einer mal sagte: Alter mach du deinen Dienst ich mach meinen Dienst, da habe ich angefangen sie zu verwarnen. Sie sind Vorbilder im Strassenverkehr.
Sonderrechte bedeutet, dass sie von den Vorschriften der StVO befreit sind, soweit es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist und um Menschenleben zu retten, wie es im § 35 StVO beschrieben ist.
Das Wegerecht bedeutet für andere Fahrzeuge Bahn frei zu machen, wenn das Fahrzeug Blaulicht und Signalhorn eingeschaltet hat. Dieses kann man im § 38 StVO nachlesen.
Nur viele Fahrzeugführer gelangen in Panik, wenn ein „Wegerechtsfahrzeug“ mit Sondersignalen ankommt.
Ich wohne in der Nähe eines Polizeikommissariats und eines RTW Stützpunktes.
Absolut unpassend finde ich es, wenn die Fahrzeuge bei Einsätzen nachts losfahren und sofort ihr Horn anstellen, auch wenn kein anderes Fahrzeug auf der Strasse ist. Ich habe schon oft mit den Dienststellenleitern gesprochen, aber es hat keine Wirkung gezeigt.
Die Fahrer der Feuerwehren benötigen auch keinen besonderen Führerschein gem. § 48 FeV und auch keinen Ortskundenachweis, wie die Fahrer der privaten Krankentransporteure.
Sie müssen aber alle 5 Jahre zur Tauglichkeitsüberprüfung und über 50 jährige alle 3 Jahre. Das ist immer eine umfangreiche Untersuchung und dauert gut eine Stunde.
...”weniger
Das sagt das Web über "Feuer- und Rettungswache Berliner Tor (FW 22)"