Krankengymnastik in Büdelsdorf
Krankengymnastik Siegmanski
24782 Büdelsdorf
Schenk von Beate Krankengymnastik
24782 Büdelsdorf
Villa Vitalis
24782 Büdelsdorf
Häufige Fragen
Welche Ursachen gibt es für Schmerzen im Anschluss an Krankengymnastik?
Muskelkater nach körperlicher Beanspruchung ist nichts Ungewöhnliches, da macht die Krankengymnastik keine Ausnahme. Vor allem trifft es Menschen, die wenig trainiert sind. Aber du wirst sehen, dass es umso besser wird, je öfter du trainierst. Das gilt auch für andere Schmerzen. Im Regelfall wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Wie viel kosten 6 Mal Krankengymnastik mit Rezept in Büdelsdorf?
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft erhältst du bei deiner Krankenkasse.
Ist Krankengymnastik auch für junge Leute geeignet?
Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, schon Kinder können davon profitieren. Entscheidend ist, dass es körperliche Beschwerden gibt, die mit Krankengymnastik gebessert werden kann. Es gibt sogar Physiotherapie-Praxen, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Büdelsdorf solche Praxen gibt, siehst du hier.
Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Physio?
Krankengymnastik ist ein Segment der Physiotherapie, so wie Schleswig-Holstein ein Teil von Deutschland ist. Der andere Teilbereich ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Wie lange habe ich Zeit, um in Schleswig-Holstein ein Krankengymnastikrezept einzulösen?
Vier Wochenbleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das legt die Heilmittelverordnung fest und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von zwei Wochen begonnen werden muss. Aber keine Sorge, das ist nicht mehr aktuell.
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