Krankengymnastik in Burghaslach
Kruppa-Müller Ingrid
96152 Burghaslach



Will Bianca Praxis für Krankengymnastik
96152 Burghaslach
Häufige Fragen
Sind ein Krankengymnast und ein Physiotherapeut das Gleiche?
Mit Physiotherapeut und Krankengymnast ist das Gleiche gemeint. Die offizielle Bezeichnung lautet allerdings seit 1994 nur Physiotherapeut. Der Spitzenverband des Gewerbes benannte sich schon 1979 von Zentralverband Krankengymnastik in Deutscher Verband für Physiotherapie um. Die Krankengymnastik ist der wichtigste Zweig der Physiotherapie. Daher ist der Name Physiotherapeut treffender.
Wie lang ist die empfohlene Dauer bei Krankengymnastik?
Die Zahl der Therapie-Stunden ist davon abhängig, wie schwer deine Erkrankung oder Verletzung ist und wie schnell du dich erholst. Meistens erhält man zunächst sechs Termine, die ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.
Muss ich bei der Krankengymnastik in Burghaslach eine Zuzahlung leisten?
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
Womit befasst sich die Krankengymnastik?
Krankengymnastik beinhaltet in der Regel Therapieformen, die die Beweglichkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Dazu zählen sowohl aktive Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten selbst aktiv werden, als auch passive Methoden, bei denen der Therapeut die Dehnung der Muskeln übernimmt.
Was bedeutet "6 Einheiten Krankengymnastik" auf dem Rezept?
Rezepte werden oft für sechs Einheiten Krankengymnastik ausgestellt. Die Länge einer Einheit ist von der Art der Erkrankung abhängig. In den meisten Fällen dauert eine Einheit Krankengymnastik 15 bis 25 Minuten. Das gilt auch für Behandlungen bei neurologischen Schädigungen, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder bei Parkinson. Bei gerätegestüzter Krankengymnastik und Physiotherapie bei Atemwegserkrankungen wie Mukoviszidose sind dagegen Einzelhandlungen von 60 Minuten Dauer die Norm. Daher ist je Einheit die Zuzahlung in beiden Fällen höher.
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