Krankengymnastik in Eberbach Baden
Sandra Joho Praxis für Physiotherapie
69412 Eberbach

Praxis für Physiotherapie & CranioSacrale Therapie Johanna M. Punt *
69436 Schönbrunn, Moosbrunn

Praxis für Physiotherapie Sina Donath *
69181 Leimen, Gauangelloch
Praxis für Physiotherapie Thilo Zimmermann Physiotherapie
69412 Eberbach
Reha-Zentrum Neckar-Odenwald GmbH
69412 Eberbach
Roh Esther Krankengymnastikpraxis
69412 Eberbach
Rothenberger Beate Krankengymnastin
69412 Eberbach
Steinbauer Physitoherapie & Luck
69412 Eberbach
GRN-Klinik Eberbach Krankenanstalten
69412 Eberbach
Häufige Fragen
Warum ist Krankengymnastik wichtig?
Krankengymnastik ist der am meisten angewandte Teil der Physiotherapie. Unter anderem wird sie nach Schlaganfällen oder Operationen eingesetzt, um die Mobilität der Patienten aufzubauen. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Das gezielte Training der Muskulatur kann beispielsweise dazu beitragen, Schmerzen zu lindern oder ihnen vorzubeugen.
Warum Zuzahlung zur Krankengymnastik in Eberbach?
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
Über welchen Zeitraum erstreckt sich in der Regel eine Krankengymnastik-Behandlung?
Meistens dauert eine Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt vom Gesundheitszustand ab und auch davon, wie schnell dein Körper sich erholt. Das Gute ist, dass Krankengymnasten und Ärzte deine Genesung überwachen und dir sagen, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Ein Rezept gilt meistens für sechs Anwendungen.
Kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
Wie viele Rezepte für Krankengymnastik kann ich pro Jahr bekommen?
Normalerweise werden maximal zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Termine gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach schweren Verletzungen und Operationen werden teilweise auch drei Rezepte ausgestellt. Eine größere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt begründet werden, ist aber möglich.
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