Krankengymnastik in Jestetten
Zeller & Braig GdbR
79798 Jestetten

Zeller Jürgen Physiotherapie
79798 Jestetten
Häufige Fragen
Ist Krankengymnastik auch für Kinder geeignet?
Ob jung oder alt, Krankengymnastik eignet sich für jedes Alter, auch für Kinder. Voraussetzung ist, dass es ein körperliches Problem gibt, das durch Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Praxen für Physiotherapie widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Jestetten solche Praxen gibt, siehst du hier.
Über welchen Zeitraum erstreckt sich in der Regel eine Krankengymnastik-Behandlung?
In einer Woche werden oft ein bis zwei Sitzungen abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Das erste Rezept umfasst meist sechs Termine. Sollte das nicht ausreichend sein, kann ein neues Rezept ausgestellt werden.
Wie viel muss ich bei Krankengymnastik in Jestetten zuzahlen?
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder in einer Filiale.
Wie kann ich Krankengymnastik beantragen?
Krankengymnastik wird im Normalfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Chirurg, Neurologe oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Wird Krankengymnastik von der privaten Krankenversicherung übernommen?
Die Gebühren für Privatversicherte sind genauso hoch wie für Selbstzahler. Eine Krankengymnastik-Sitzung von 15 bis 20 Minuten kostet etwa 45 Euro. Diese Kosten können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei gesetzlich versicherten Menschen wird Physiotherapie übernommen, wenn ein Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat. Welche weiteren Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.
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