Krankengymnastik in Schweich
Sill Wenke, Praxis für Physiotherapie
54338 Schweich

Gemeinschaftspraxis für Physiotherapie Othon Reuter und Julia Schäfer
54338 Schweich
Hauprich-Wenner Krankengymnastik
54338 Schweich
Kamber-Türkkan Meryem Physiotherapie
54338 Schweich
Lachmund Frank Krankengymnast
54338 Schweich
Lehnertz Dorothee Krankengymastik
54338 Schweich
Schappert Thilo Physiotherapeut
54338 Schweich
Sill Wenke Physiotherapie
54338 Schweich
Kirwald Matthias u. Ulbrich Alfons Krankengymnastik
54338 Schweich
Häufige Fragen
Welche Dauer wird für Krankengymnastik empfohlen?
Oft dauert eine Behandlung mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt vom Gesundheitszustand ab und auch davon, wie schnell der Körper sich erholt. Krankengymnasten und Ärzte überwachen deine Entwicklung und werden dir sagen, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Das erste Rezept gilt meistens für sechs Termine.
Was muss ich in Schweich für eine Krankengymnastik von 20 Minuten bezahlen?
Die Krankenkasse deckt 90 Prozent der Kosten ab, wenn die Krankengymnastik ärztlich verordnet wurde. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Bei vorbeugenden Leistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Richtlinien. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Kassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.
Wie viele Krankengymnastikrezepte kann ich pro Jahr bekommen?
Meistens werden höchstens zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Termine gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach Operationen und schweren Verletzungen werden zum Teil auch drei Rezepte ausgestellt. Eine größere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt inhaltlich begründet werden, ist aber möglich.
Womit befasst sich die Krankengymnastik?
Die Bezeichnung Krankengymnastik steht besonders für Übungen zur Verbesserung der Beweglichkeit und Linderung von Schmerzen. Zu den Übungen zählen aktive Dehn- und Bewegungsformen, bei denen die Patienten aktiv beteiligt sind. Daneben gibt es passive Techniken, bei denen der Therapeut die Muskeln mobilisiert.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.
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