Krankengymnastik in Waldbüttelbrunn
Aktiv-Punkt Sanderau GmbH *
97072 Würzburg, Sanderau

Krankengymnastik Goldstein-Moers Dunja
97297 Waldbüttelbrunn

Bühring Ferdinand
97297 Waldbüttelbrunn
Moers Jan
97297 Waldbüttelbrunn

Häufige Fragen
Wie häufig sollte ich zur Krankengymnastik gehen?
Die Zahl der Therapie-Stunden ist von der Geschwindigkeit der Regeneration und der Schwere der Einschränkung abhängig. Üblich sind zunächst sechs Termine, die meistens ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.
Was kostet Krankengymnastik ohne Rezept in Waldbüttelbrunn?
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
Wie bekomme ich ein Rezept für Physiotherapie?
Der beste Weg führt meistens über einen Facharzt, also einen Neurologen nach einem Schlaganfall, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen. Sie können den Therapiebedarf oft am besten beurteilen. Aber auch der Hausarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen.
Was sind die Gründe von Schmerzen nach der Krankengymnastik?
Wie bei jedem Sport kann Krankengymnastik Muskelkater verursachen. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Doch keine Angst, meist wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Oft wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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