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„Unglaublich was sich die Polizei hier wieder leistet. Video: >> "Polizei dringt in meine Wohnung ein"
In Mannheim << sagt wohl alles. Wenn ich Hilfe bräuchte, würde ich jemand anderen Anrufen.
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„Das Polizeipräsidum Mannheim war vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe verklagt worden. Das VG Karlsruhe
(1 K 1860/21) hat die Mitnahme eines gesamten Schlüsselbunds für rechtswidrig erklärt. Der Bericht der Polizeibeamten sowie der Bescheid der "Beschwerdestelle" des Polizeipräsidiums war voller Unwahrheit. Bürgermeister, Landesregierung, usw. wissen um den Fall.
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via Das Örtliche
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„Die Polizei ist kein Freund des Bürgers!
Diese Polizei präsentiert sich auf dem Mannheimer Maimarkt
mit den Themen, wie: „Frauen in der Polizei“, „Gewerkschaft der Polizei“ sowie als „Freund des Bürgers“. Letzteres ist nicht nachvollziehbar: Laut Magazin „kontraste“ des Senders RBB vom 16.08.2019 führen von 2.000 von Bürgern gegen Polizeibeamte gestellten Strafanträgen nur zehn zu einer, wie auch immer gearteten, „Bestrafung“ der unkündbaren Polizeibeamten. Polizisten dürfen ihre Opfer also wahllos misshandeln und brauchen keine Strafe zu fürchten. Da Konzentrationslager aus der Mode gekommen sind, werden ihre Opfer nun in psychiatrische Anstalten verbracht. Wenn das Opfer nach all den dort erlittenen Demütigungen und Erniedrigungen überhaupt noch in der Lage ist, einen Strafantrag gegen die polizeilichen Täter zu stellen, so ist dessen Aussage quasi wertlos: „Im Gegenteil unterliegen die Angaben des Beschwerdeführers, der sich zur Vorfallszeit in einem Zustand befunden hat, der zu seiner Aufnahme in die (Psychiatrische) Vitos-Klinik Heppenheim führte, erheblichen Zweifeln“, wie die Generalstaatsanwaltschaft dann feststellt.
Die Niederschlagung eines Strafantrags kommt aber einem Freispruch gleich. Der Beschuldigte hat demnach nichts Unrechtes getan und darf in gleicher Weise weiterhin tätig werden.
In einem Rechtsstaat wäre dies nicht möglich.
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