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„Hallo
Ich kenne ja viele Polizeikommissariate und -staffeln in Hamburg. Auch hatte ich Kontakt zur
Polizei in Boizenburg, die mir unkonventionell Hilfe leisteten. Ich suchte die Adresse eines verschollenen Schulkameraden und man wurde fündig.
Den Vogel aber schossen die Kollegen der Geesthachter Dienststelle ab. Ich wurde vor zweieinhalb Jahren von einem Bürger mit Schusswaffe bedroht, weil mein Hund auf seine Garagenauffahrt lief. Ich ging auf die Auffahrt, die nicht befriedet war, um den Hund zu holen.
Grosses Geschrei Hausfriedensbruch, Bedrohung pp. So dumm es klingt, sie riefen die Polizei, die auch mit grossem Tatütata angerauscht kam. Ohne mir einen Vorhalt zu machen, hielten sie mich an den Armen fest und durchsuchten mich.
Ich sagte ihnen, dass ich pensionierter Polizeibeamter aus Hamburg bin und wollte den Grund der Überprüfung wissen. Der Grund war eben der vermeintliche Hausfriedensbruch und da sie schneller kommen sollten, gaben sie an, dass ich sie mit einer Waffe bedroht hatte. Eine Waffe wurde natürlich nicht gefunden.
Nun zeigte ich auf den Anrufer, der immer noch seine Waffe in der Hand hatte und sie wurde ihm abgenommen. Ich erstattete Anzeige wegen Nötigung und falscher Anschuldigung.
Fazit: Anzeige gegen mich wegen Hausfriedensbruch und obwohl sie keine Waffe bei mir gefunden hatten, Bedrohung mit Waffe.
Das Ganze ging zur STA nach Lübeck. Nach geraumer Zeit bekam ich die Mitteilung, dass das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.
Die Anzeige gegen mich wurde mangels Tatverdachts nicht weiter verfolgt, da ein Hausfriedensbruch das Betreten des befriedeten Besitztums beinhalten muss. Seine Garagenauffahrt ist nicht eingezäunt gewesen. Ich nahm nochmal Kontakt zum Revierleiter auf, um kostenfrei eine Schulung im Strafrecht anzubieten, was er höflich ablehnte. (Tatbestandsmerkmal/Rechtswidrigkeit und Schuld sind die drei Säulen im Strafrecht. Fehlt ein Merkmal, dann keine Straftat)
...”weniger
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