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„Der Notar Fellmeth ist wohl darauf spezialisiert, aus einer normalen Auszahlung eines Erbanteils eineTeilerbauseinandersetzung
bis zu den Großeltern zu konstruieren und dann anstatt des Teilnachlasses das gesamte Erbe als Geschäftswert zu bestimmen. Das wäre so, als würde man beim Kauf einer Eigentumswohnung den Wert der gesamten Wohnanlage als Geschäftswert zugrunde legen.
Vor drei Jahren bei der Auszahlung an einen anderen Verwandten wurde von einem anderen Notar nur der Teilnachlass als Geschäftswert angesetzt. Trotz dieses Vorbringens hat jedoch das Landgericht Mannheim meinem Antrag auf Kostenfestsetzung in diesem Sinne nicht zugestimmt und die 3fach-höhere Gebührenforderung als rechtens angesehen. Ich kann deshalb diesen Notar nicht empfehlen.
...”weniger